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Der Jagdspanielklub hat festgeschriebene Zuchtbestimmungen, nach denen sich alle Züchter richten müssen.

 Dazu gehören u.a.:

  1. die Untersuchungen auf Hüftgelenkdysplasie (HD).  Der Hund darf frühestens mit einem Jahr auf diese Erkrankung der Hüftgelenke durch eine Röntgenaufnahme untersucht werden. Die Röntgenbilder werden eingesandt und von einer zentralen Auswertungsstelle befundet.
  2. die klinische Augenuntersuchung bei einem Fachtierarzt des  „Dortmunder Kreises“.  Untersucht wird zur Zeit auf 14 Augenerkrankungen. Schwerpunkte und zuchtentscheidend dieser Untersuchungen sind jedoch die „Progressive Retina Atrophie „(PRA), eine erbliche Form der Netzhautablösung und die Untersuchung auf erblichen „Katarakt „ den grauen Star.

Seit einigen Jahren können nun auch DNA-Analysen  für eine bestimmte Form der PRA,  die sog.  „prcd-PRA“  durchgeführt werden. Ebenso wurde das Gen für eine Form einer Nierenerkrankung, der “ Familial Nephropathy“ (FN) gefunden. Bei dieser Krankheit gehen praktisch nie kranke Hunde in die Zucht, weil diese selten das erste Lebensjahr vollenden.

Diese Untersuchungen sind bisher freiwillig und werden in den Ahnentafeln eingetragen. Es gibt z.B. Institute bzw. Labore in Amerika (OPTIGEN),  in Frankreich (Antagene) und in Deutschland (LABOKLIN), die eingesandtes Blut untersuchen und die Ergebnisse zurück senden bzw. Zertifikate für den untersuchten Hund erstellen.

Wir sind unbedingte Befürworter dieser DNA-Untersuchungen und haben unsere Hunde testen lassen. Seit Beschluß der Mitgliederdelegierten-Versammlung am 27.-29.06.08, fordern die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des Jagdspaniel-Klubs, dass, in Bezug auf prcd-PRA, künftig immer ein Deckpartner genetisch frei von dieser Krankheit sein muß. Diese Regelung ermöglicht uns langfristig, bei der Auswahl der Verpaarungen ganz gezielt die Gesundheit unserer Cocker Spaniels in den Vordergrund zu stellen und ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung!  

 

Mitglied im VDH und der F.C.I. | Marion.Hoppe@t-online.de